AGB

Die Geräte werden dem Mieter vollständig und in betriebsbereitem Zustand übergeben. Eventuelle Mängel müssen bei der Übergabe schriftlich festgehalten werden.

Es gilt die jeweils zurzeit gültige Mietpreisliste. Alle Preise sind Tagespreise pro Stück ab Lager für den Mietzeitraum Mo. – So. (Rückgabe jeweils 17:00 Uhr des Folgetages).

Die Mietdauer errechnet sich, soweit nicht anders vereinbart, aus den Tagen zwischen Abholung und Wiederanlieferung der Geräte in unserer Firma.

Der Mieter hat für die pünktliche Rückgabe der Geräte zu sorgen. Das Überschreiten der vereinbarten Mietzeit ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so zahlt der Mieter für jeden weiteren Tag 100% des Listenmietpreises, wenn nicht schriftlich andere Vereinbarungen gelten.

Die von der Firma Landhouseequipment Licht & Tontechnikvermitung gewährten Rabatte sind verbindlich.

Der Mieter verpflichtet sich, für alle während der Mietzeit auftretenden Schäden an den Mietobjekten in vollem Umfang aufzukommen. Einwirkung von Dritten, höhere Gewalt, Brand und Diebstahl befreien nicht von der Haftung des Mieters.

Alle während der Mietzeit auftretenden Schäden müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.

Beim Schadensfall dürfen die Geräte nicht vom Mieter oder von Dritten geöffnet oder repariert werden.

Für diese Arbeiten ist nur der Vermieter zuständig. Bei Verlust oder Totalschaden hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu tragen.

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten.

Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Geräte gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich werden.

Sollten dem Vermieter zusätzliche Kosten durch Schädigung, verspätete Rückgabe oder Verlust der Geräte entstehen, so hat diese der Mieter zu tragen. Der Vermieter ist nicht ersatzpflichtig, wenn reservierte Geräte oder Gegenstände durch besondere Umstände nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung stehen, z.B. bei Mietzeitüberschreitung des Vormieters, Defekte von Geräten, usw.

Die Geräte dürfen, soweit nicht anders vereinbart, nicht an Dritte weitergegeben werden.

Mängel wegen Schlecht, Falsch  oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind uns unverzüglich ab Übergabe der Geräte mitzuteilen.

Dem Vermieter wird Gelegenheit gegeben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Im Falle fehlender oder verspäteter Mängelrüge sind Ansprüche des Kunden auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Bei Nachweis, erhalten Schulen, Gemeinden und soziale Einrichtungen, wenn nicht anders, und schriftlich Vereinbart einen Rabatt von 10% des Gesamtmietpreises.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.